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Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge verständlich erklärt

old-people-616718_640Wir geben Ihnen eine gute Übersicht der wichtigsten Fakten!

  • Wenn kein Testament existiert oder das vorhandene nicht gültig ist à tritt die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge ein
  • Kinder, Enkel und Urenkel erben als erste à sie werden als Erben erster Ordnung bezeichnet
  • Wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, erben die Eltern und Geschwister à sie werden als Erben zweiter Ordnung bezeichnet
  • Wenn auch keine Erben der zweiten Ordnung gibt, erben in der Nachfolge Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins à sie werden als Erben dritter Ordnung bezeichnet

Die Regel lautet also: So lange es mindestens einen Verwandten in einer übergeordneten Ordnung gibt, so erbt ein nachstehender Verwandter nicht. Es erbt immer nur der nächste Verwandte einer Ordnung. Sie können sich auch vereinfacht merken: „Der nächste Verwandte schließt automatisch den entfernteren aus.“ Ist ein Kind als Nachfahre am Leben, so werden gleichzeitig alle anderen Verwandten wie etwa Geschwister oder Enkelkinder ausgeschlossen.

Erben erster Ordnung

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten ohne leibliche Kinder geregelt?

In erster Linie erbt der Ehepartner und Verwandte aus der zweiten oder dritten Ordnung. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte ¾ des Vermögens. Wenn das Ehepaar zu Lebzeiten eine Gütertrennung schriftlich vereinbart hat, so erbt der Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Wenn keine Erben der zweiten und dritten Ordnung eistieren, so gilt der Ehegatte als alleiniger Erbe.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten mit leiblichen Kinder geregelt?

Es erben neben dem Ehegatten nur die Kinder. Die weiteren Verwandten sind in diesem Fall also ausgeschlossen. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte 1/3 des Vermögens wenn zwei Kinder existieren und die Hälfte, wenn ein Kind existiert. Ihre Kinder bekommen das übrig bleibende Vermögen zu gleichen Anteilen.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Alleinstehenden oder in einer nicht ehelicher Gemeinschaft lebender, ohne Kinder geregelt?

Der jeweilige Lebensgefährte hat in diesem Fall kein Anspruch auf das Erbe. Nur die Pflichtteile für die Eltern sind gesetzlich geregelt, den Rest des Vermögens sollte testamentarisch verfügt werden.

Erben zweiter Ordnung

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten ohne leibliche Kinder geregelt?

Erben in zweiter Ordnung erben nur dann, wenn keine eigenen Kinder, bzw. Enkelkinder existieren. Die Eltern sind zu gleichen Teilen erbberechtigt und abhängig vom vereinbarten Güterstand des sogenannten Erblassers ¼ bzw. die Hälfte neben dem Ehegatten. Wenn beide Eltern nicht mehr leben, so gehen die Ansprüche automatisch auf die Geschwister des Erblassers über. Nichten und Neffen erben also nur, wenn die Eltern bereits verstorben sind.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten mit leiblichen Kinder geregelt?

Es bestehen keinerlei Erbansprüche neben den Kindern und es existiert kein Pflichtteil.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Alleinstehenden oder in einer nicht ehelicher Gemeinschaft lebender, ohne Kinder geregelt?

Die Eltern sind zu gleichen Teilen über das Gesamtvermögen erbberechtigt. Geschwister erben einen Anteil eines verstorbenen Elternteiles. Sollten die Geschwister des Erblassers bereits verstorben sein, so erhalten deren Nachfahren den Anteil.

Erben dritter Ordnung

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten ohne leibliche Kinder geregelt?

Die Großeltern sind zu ¼ bis ½ zu gleichen Anteilen erbberechtigt, wenn die Eltern bereits verstorben sind und es keine Geschwister, Nichten und Neffen gibt. Wenn beide Großeltern ohne Kinder, Enkel und Urenkel verstorben sind, so fällt deren Anteil an die noch lebenden Großeltern. Sind noch Nachfahren von verstorbenen Großeltern existent, so fällt dieser Anteil an den Ehegatten.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Verheirateten mit leiblichen Kinder geregelt?

Es bestehen keine Erbansprüche neben den Kindern.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge bei Alleinstehenden oder in einer nicht ehelicher Gemeinschaft lebend, ohne Kinder geregelt?

Die Großeltern sind in vollem Umfang über das Gesamtvermögen erbberechtigt, vorausgesetzt beide Elternteile sind verstorben und es existieren weder Geschwister, noch Nichten oder Neffen. Statt den verstorbenen Großeltern treten nun Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins an deren Stelle. Wenn es überhaupt keine Überlebenden dritten Grades mehr gibt, erben unter Umständen auch sehr entfernt verwandte Menschen.

 

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