Vorsorgevollmacht

Sollten Sie wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen nicht mehr eigenständig handlungsfähig sein, so wird das Vormundschaftsgericht ein fachärztliches Gutachten einholen und Sie anhören. Ein für Sie zuständiger Richter wird die Betreuung einleiten und einen Berufsbetreuer beauftragen. Dieser vertritt sozusagen Ihre Angelegenheiten. Der Betreuer steht dabei unter steter Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Für diesen Prozess fallen natürlich auch Kosten an und auch der Betreuer muss vergütet werden. Ihr aktueller Vermögensstand wird im Rahmen dieser Maßnahmen überprüft und ausgewertet. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie einer drohenden „Bevormundung“ durch das Verfassen einer geeigneten Vorsorgevollmacht entgegenwirken.

Wie muss die Vorsorgevollmacht inhaltlich gestaltet sein?

Es muss enthalten sein, dass der sogenannte Bevollmächtigte

  • Sie rechtlich vertreten darf,
  • sogenannte Willenserklärungen (wie etwa die Auswahl eines Arztes oder der Abschluss eines Heimvertrages) in Ihrem Namen abgeben darf,
  • ärztlichen Maßnahmen zustimmen oder ablehnen darf
  • und eventuell gar die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen fällen kann.

Sie finden im Internet eine große Masse an Vordrucken zu diesem Thema. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei (auch auf unserer Webseite) um Mustervorlagen handelt, die in jedem Fall personalisiert, bzw. individualisiert werden müssen. Dies ist essentiell wichtig für den Fall der Fälle, damit die Vorsorgevollmacht auch gültig, also rechtswirksam ist. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich am besten von einem Juristen diesbezüglich beraten.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Form einer Vorsorgevollmacht?

Eine Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ohne Form und auch handschriftlich möglich. Dennoch raten wir eher zu einer maschinellen Erstellung, denn dann ist das Schriftstück in jedem Fall gut leserlich. Ihre Dokumentenunterschrift muss nicht notariell beglaubigt sein, es ist aber ratsam diesen Schritt der amtlichen Beglaubigung zur Sicherheit zu gehen. Im Falle, dass der Beglaubigte nämlich ein Bankgeschäft in Ihrem Namen regeln sollte, so wird er ohne beglaubigte Unterschrift klaglos bei der Bank scheitern.

Wie soll eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?

Positionieren Sie die Vorsorgevollmacht besser nicht in Ihrem Schließfach bei der Bank. Es sei denn, die Person Ihres Vertrauens verfügt über eine Schließfachvollmacht. Sie können die Vollmacht auch bei einem Notar hinterlegen. Überlegen Sie sehr gut, wem Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten. Sie sollten diese Person gut kennen und nicht erst seit kurzer Zeit oder gar nur flüchtig. Ihre Bevollmächtigung hat weitreichende Folgen, welche im Zweifelsfall gar über Leben und Tod entscheiden könnten. Es muss sich nicht zwingend um ein Mitglied aus Ihrer Familie handeln, es hat sich sogar in vielen Fällen als günstiger herausgestellt, wenn der Bevollmächtigte eine neutrale Person ist. Erteilen Sie eine Vollmacht nie leichtfertig und nicht, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel am Vertrauensverhältnis oder der Seriosität der Person hegen.