Unternehmertestament

Bei einem Testament, das ein Unternehmer errichtet, geht es um mehr als um seinen Privatbesitz. Er muss bei der Erstellung auch die Belange seines Unternehmens berücksichtigen. Die steuerlichen und rechtlichen Aspekte für seine Familie regelt er mit der Errichtung seines Testaments. Daneben ist es sinnvoll, rechtzeitig Vorsorge für die Weiterführung des Unternehmens zu treffen beispielsweise in der Form eines Nachfolgers.

Fortführung eines Unternehmens

Mit seinem Testament sichert der Unternehmer seine Familie und die Fortführung seines Unternehmens ab. Der Unternehmer bestimmt in seinem Testament den Erben, der nach seinem Ableben das Unternehmen weiterführen soll. Daneben verfügt er auch, wie die Familie durch das Unternehmen finanziell abgesichert ist.

Wichtiges

Unternehmen haben bei der Errichtung ihres Testaments viele Dinge zu bedenken. Neben dem Einsetzen eines Nachfolgers sind die finanziellen Aspekte weitere Punkte, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Eine wesentliche finanzielle Belastung seines Nachfolgers ist die Auszahlung von Ansprüchen der Erben sowie die steuerlichen Belastungen, welche durch Einkommens- und Erbschaftssteuer auf ihn zukommen.

Nachfolger

Nicht jeder Unternehmer kann seinen Nachfolger testamentarisch bestimmen. Bei Einzelunternehmen ist die testamentarische Einsetzung des Nachfolgers problemlos. Anders sieht es aus, wenn das Unternehmen die Gesellschaftsform einer GbR, KG oder OHG hat. Hier erlauben die Gesellschaftsverträge in der Regel keine Benennung des Nachfolgers. Meist ist auch die Vererbung des Gesellschaftsanteils im Wege der testamentarischen Verfügung nicht gegeben.

Belastung

[the_ad id=“452″]Um die finanziellen Belastungen zu mindern, kann der Unternehmer zu seinen Lebzeiten seinen Erben über Schenkungen Vermögenswerte übertragen. Diese Art bezeichnet man als „vorweggenommene Erbfolge“. Diese beinhalten unentgeltliche und entgeltliche Übertragungen von Vermögenswerten auf Basis einer Schenkung. Ziel der vorweggenommenen Erbfolge ist die finanzielle Absicherung der Firma und die Gewährleistung der Kontinuität des Unternehmens. Ein weiteres Ziel ist die klar erkennbare Trennung der finanziellen Bereiche vom Unternehmer und seinem Nachfolger oder Senior und Junior.

Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge kann der Unternehmer folgende Vereinbarungen treffen, die sein Nachfolger einhalten muss:

1. Die Versorgung gegenüber dem Erblasser

2. Der Ausgleich der Miterben

3. Die Zahlung eines Teils des Kaufpreises

4. Übernahme von schriftlich definierten Verbindlichkeiten des Erblassers.

Notar

Der Erblasser nimmt zu seinen Lebzeiten seinen Nachfolger als Mitgesellschafter in sein Unternehmen auf. Auch kann er seine Firma an den Nachfolger bereits zu Lebzeiten verpachten oder vermieten und ihm das Unternehmen testamentarisch vererben. In jedem Fall sollte ein Unternehmer seinen Letzten Willen bei einem Notar errichten. Der Notar kennt die aktuelle Gesetzeslage und berät den Erblasser über die Möglichkeiten, sein Testament im Sinne von Familie und Unternehmen zu verfassen.

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